Dienststelle Mobilität und Architektonische Barrieren Dienststelle Mobilität und Architektonische Barrieren
Dachverband der Sozialverbände Südtirols
Home      Barrieren | Sensibilisierung | Beratung | Gesetze | Kontakt | FAQ Italiano

FAQ




FAQ

Welche gesetzliche Bestimmungen müssen zur Überwindung und Beseitigung der baulichen Hindernisse angewandt werden?

siehe Gesetze

Werden von Seiten der Autonomen Provinz Bozen Beiträge zur Beseitigung der baulichen Hindernisse gewährt?
Welche Arbeiten werden eventuell gefördert?

  • die Beseitigung der architektonischen Hindernisse in den Gebäuden und den umliegenden Flächen:
    Anbringen von gesetzeskonformen Liftanlagen;
    Anbringung von Hebebühnen;
    Bau von Rampen,
  • Anpassung der Wohnung an die Bedürfnisse der Person mit Behinderung,
  • Automatisierung der Wohnung,
  • Kauf oder Neubau einer Wohnung, welche den Vorschriften über die Beseitigung architektonischer Hindernisse entspricht.
Wer kann einen Beitrag für die Beseitigung architektonischer Hindernisse erhalten?

  • Personen mit Behinderung oder funktionellen
    Beeinträchtigungen, Blinde eingeschlossen,
  • Eltern minderjähriger Kinder mit Behinderung,
  • Pflegefälle,
  • Kondominien, Wohnheime und Betreuungseinrichtungen, wenn behinderte Personen dort wohnen.
An wen sich wenden, um genaue Informationen über die Beiträge zu erhalten?
Anzurri Claudia
Amt für Wohnbauförderung
Duca d'Aosta-Allee 59, 39100 Bozen
Tel. 0471 415620/624.

Muss in einem öffentlichen Gebäude ein Aufzug eingebaut werden?

Ja, wenn das Gebäude aus mindestens zwei Geschossen besteht.

Wann kann eine Sanitäranlage als behindertengerecht bezeichnet werden?

Wenn die Wendefläche (für einen Rollstuhl) einen Mindestdurchmesser von 150 cm aufweist.

Welche Höchstneigung kann eine Rampe laut geltenden Vorschriften haben?

Bei Neubauten ist eine max. Neigung von 8% zugelassen.

Wie viel Zimmer müssen in einer Beherbergungseinrichtung von behinderten Personen benutzbar sein?

10% bei Betrieben bis zu 25 Betten.

Was muss in Unternehmen welche den Pflichteinstellungen unterliegen, behindertengerecht gestaltet sein?
  • Außenanlagen,
  • Produktionsabteilungen,
  • Verwaltungseinheiten,
  • eine Sanitäranlage pro vorhandener Gruppe der Sanitäranlagen,
  • Essräume,
  • Umkleideräume,
  • alle Gemeinschaftsräume.





Druckennach oben